177. Wen hat die Gemeinde des Herrn vom Abendmahl auszuschließen?

Wer unbußfertig, unversöhnlich und selbstgerecht ist, wer durch seinen Wandel öffentliches Ärgernis erregt, weil er in offenbarer Sünde lebt: der gehört nicht an den Tisch des Herrn. Ihm wird das Abendmahl zum Fluch.

Die Gemeinde ist um der Ehre des Herrn willen verpflichtet, darüber zu wachen, dass Unwürdige fernbleiben. Sie hat Ungläubige und Gottlose, soweit sie ihr als solche bekannt sind, auszuschließen. Sonst wird sie mitschuldig am Missbrauch des Abendmahles und zieht das Gericht auf sich herab.

  • Sündigt aber dein Bruder, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Hört er nicht auf dich, so nimm noch einen oder zwei zu dir, damit jede Sache durch zweier oder dreier Zeugen Mund bestätigt werde. Hört er auf die nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er auch auf die Gemeinde nicht, so sei er für dich wie ein Heide und Zöllner. Wahrlich, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein. (Mt. 18,15-18)

Mit diesen Worten hat der Herr seinen Jüngern die Gemeindezucht übergeben.

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